Für Reisen mit Heimtieren ist seit dem 01.10.2004 innerhalb der EU
ein Heimtierausweis vorgeschrieben. Mit dem Ausweis wird das Reisen mit
Heimtieren – sowohl für die Tiere selbst als auch für ihre Halter –
innerhalb der EU vereinfacht.
Die Besitzer von Katzen, Hunden und Frettchen müssen den Ausweis bei
Reisen in einen anderen Mitgliedstaat mitführen. Er dient als Nachweis
dafür, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Für die Mitnahme von
Heimtieren in alle EU-Mitgliedstaaten außer Irland, Malta, Schweden und
das Vereinigte Königreich (wo strengere Kriterien gelten) ist dies die
einzige Bedingung. Der Ausweis, der 25 nationale Dokumente ersetzt, kann
ferner Angaben über sonstige Impfungen enthalten, einschließlich
solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie nähere
Einzelheiten zur veterinärmedizinischen „Vorgeschichte“ des Tieres.
Der EU-Heimtierausweis darf nur für Tiere mit einem zugelassenen
Kennzeichnungchip ausgestellt werden.
Einen EU-Heimtierausweis sowie detaillierte Informationen zu den geltenden Regelungen erhalten Sie in unserer Praxis.